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   BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88   

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https://dejure.org/1988,13499
BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88 (https://dejure.org/1988,13499)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 2 B 172.88 (https://dejure.org/1988,13499)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 2 B 172.88 (https://dejure.org/1988,13499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung auf Grund des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit - Zulässigkeit allgemeiner Ausführungen gegen die Rechtsanwendung von Art. 3 GG, Art. 12 GG sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Mit solchen, den rechtssystematischen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision vernachlässigenden Angriffen kann aber die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Durch die pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen des Klägers in der Klage- und in der Berufungsschrift kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Darlegung von Revisionszulassungsgründen nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Durch die pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen des Klägers in der Klage- und in der Berufungsschrift kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Darlegung von Revisionszulassungsgründen nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ).
  • BVerwG, 09.12.1980 - 7 B 238.80

    Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Der Beschwerdeschrift ist schon nicht zu entnehmen, welche Fehler des erstinstanzlichen Urteils das Berufungsgericht übernommen und welches erhebliche, den Prozeßstoff der Vorinstanz wesentlich erweiternde oder verändernde tatsächliche oder rechtliche Vorbringen es übergangen haben soll (vgl. auch Beschluß vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - ).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 4 B 175.80

    Vereinfachtes Berufungsverfahren - Voraussetzungen für Berufungszurückweisung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 172.88
    Das vereinfachte Berufungsverfahren nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG setzt aber nicht voraus, daß "die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist", wie es in Art. 2 § 1 Abs. 1 EntlG für das vereinfachte Verfahren des ersten Rechtszuges vorgeschrieben ist (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 4 B 175.80 - ).
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